Text: Pepo Meia
E-Card: Versicherter scheint nicht im Computer der WGKK-Gruppenstelle auf
Wenn ein Antrag bei einer Gruppenstelle der WGKK abgegeben wird, kommen laut Sachbearbeiter fünf Prozent der Anträge nicht an die richtige Stelle.
Die Anträge werden in einer Sammelbox gesammelt und am nächsten Tag von einem Boten in der Zentrale in Wien-Favoriten am „Wienerberg“ in der Posteinlaufstelle abgegeben. Ob diese dann tatsächlich bearbeitet werden können ist „Glücksache“, da von 100 Anträgen fünf nicht zu den Sachbearbeitern gelangen. Da es sich bei den Anhängen (Atteste, Rechnungen etc.) meist um Originale handelt, muss dann der oder die Betroffene Duplikate von Originaldokumenten organisieren, so die Sachbearbeitung in der Zentrale (Anm.: Nie Originale bei der WGKK abgeben).
Im gegenständlichen Fall wurde sechs Wochen nach Antragstellung telefonisch nachgefragt. Ein Computerabsturz der WGKK hätte eine Auskunft verhindert. Beim nächsten Anruf wurde mitgeteilt, dass in drei Tagen der Antrag bearbeitet werden würde.
Nach drei Tagen folgte das dritte Telefonat: Die Betreuung des Patienten war telefonisch über eine halbe Stunde mit dem Fall beschäftigt. Der Referent in der WGKK-Gruppenstelle meinte, dass die Versicherungsnummer nicht im Computer der WGKK gespeichert sei. Erst nach penetrantem Nachfragen der Betreuungsperson wurde der Versicherte im Computer der WGKK „gefunden“. Es wurde sogar behauptet, dass in ganz Österreich keine Daten zu dem gesuchten Namen aufscheinen. Erst nach Zuziehen eines Kollegen, wurde der Versicherte in der Sozialversicherungsdatenbank gefunden.
Nach über zwei Monaten wurde der Antrag abgelehnt. Es geht um die Restkosten von 250 Euro für ein Heilbehelf. Eine diesbezügliche Klage ist beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig. Ob die Klage jedoch erfolgreich sein wird und wie lange das Verfahren dauert ist noch nicht abzuschätzen.
Da „freuen“ wir uns alle schon auf ELGA (Datenspeicherung), denn da sollen ja dann alle relevanten Sozialversicherungsdaten und Befunde jedes Patienten „datengeschützt“ von Ärzten, Spitälern und Apotheken europaweit abrufbar sein. Ob dies dann tatsächlich funktioniert, scheint bei solchen Erlebnissen allerdings sehr fraglich zu sein.
Links zum Thema:
Interview mit der Wiener Pflege- und Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz
Patientenanwältin gegen Spardruck
Streichung von Betteinlagen aus dem Leistungskatalog der WGKK
Hilfsmittel, Heilbehelfe, Krankenpflegeartikel: Wer zahlt?