BMIN - Behinderte Menschen in Not
 
 

Ich hatte am 10.10.2013 eine Schlichtung mit dem neuen Betreiber meines ehemaligen Stammcafes, das zwei Jahre leer stand und nun neu übernommen wurde. Früher hatte es einen barrierefreien Schanigarten. Nun steht dort ein Podest.









Das Gespräch war recht interessant, da der Betreiber erklärte, dass die Behörde nicht wollte, dass er Sessel und Tische direkt auf den Gehsteig stellt, weil das im Sommer im warmen Asphalt zu Abdrücken führen kann. In den Richtlinien der MA 19 steht dazu nichts. Weiters wurde ihm untersagt, das Problem dadurch zu lösen, dass er einen Filzteppich auflegt (so war es früher). In den Richtlinien der MA19 steht auch dazu nichts. Also meinte er, dass ihm gar nichts anderes übrig blieb, als ein Podest zu bauen. Zu diesem wurde ihm noch auferlegt, dass es 15 cm haben muss. In den Richtlinien der MA19 steht nur mindestens 3, maximal 18 - wenn es überhaupt eines gibt. Podeste sollten aber laut MA19 eigentlich nur bei starkem Gefälle des Gehsteigs erlaubt sein. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.

Auf mich hat der Betreiber aufrichtig und bemüht gewirkt. Ich habe daher auch auf eine Klage verzichtet, die Schlichtungsvereinbarung verpflichtet den Betreiber nur, sich für die nächste Saison noch einmal bei der Behörde zu erkundigen, ob nicht doch auch andere Lösungen möglich sind. Ich hatte einfach nicht (mehr) das Gefühl, dass er hier mein "Feind" ist, sondern dass wir beide Opfer der Gemeinde Wien sind, mit ihrer von falschen Prioritäten geleiteten Regulierungswut. Denn offensichtlich war die nachrangige Frage "Abdrücke im Asphalt" unwissenden oder nicht ausreichend sensibilisierten Beamten wichtiger als die Menschenrechtsfrage Barrierefreiheit. Wenn man Vorschriften so erlässt bzw. im Rahmen des Interpretationsspielraums so auslegt, dann diskriminiert mich in Wahrheit die Behörde selbst. Nicht der Betreiber, der keine andere Wahl hatte. Und das empfinde ich als handfesten Skandal.


Anm. Red.: Die BMIN Initiative „Barrierefreie Schanigärten“ von BMIN-Aktivist Abg.z.NR a.D. Manfred Srb, wurde leider nicht im Wiener Gemeinderat behandelt. Die Wiener ÖVP hat noch keinen diesbezüglichen Antrag, wie ursprünglich versprochen eingebracht, da ein Konsens mit allen Parteien im Wiener Gemeinderat in Aussicht gestellt wurde.


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