BMIN - Behinderte Menschen in Not
 
 

St. Pölten - Den Alltag zu bewältigen ist für Menschen mit Behinderung oft mit zusätzlichem Geldaufwand verbunden. Zum Beispiel bei Herrn A., von dem die Armutskonferenz am Mittwoch berichtete. Der 20-Jährige habe eine komplexe psychische Erkrankung. Er lebe in einer eigenen Wohnung, brauche aber beispielsweise Hilfe beim Einkaufen, in der Wohnung, bei der persönlichen Hygiene und Weiterem, so schilderte die Armutskonferenz.


Herr A. erhält deshalb erhöhte Familienbeihilfe. Man nehme an, Herr A. wäre Niederösterreicher: Bei Bezug bedarfsorientierter Mindestsicherung wird dort der Familienbeihilfe-Grundbetrag aktuell (wegen der erhöhten Beihilfe) von der Mindestsicherung abgezogen. Ein Umstand, der NGOs wie Volkshilfe und Armutskonferenz diese Woche zu lauter Kritik veranlasste. Ausgerechnet bei den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft zu kürzen sei "unverantwortlich", hieß es zudem vonseiten der Caritas.


Heute, Donnerstag, hätte vom niederösterreichischen Landtag eine Neuregelung beschlossen werden sollen. Nach Standard-Recherchen dürfte es nach der massiven Kritik vorerst aber nicht dazu kommen. Aus dem VP-Klub hieß es, die ÖVP werde einen Abänderungsantrag einbringen. Die Vorlage soll zwar marginale Verbesserungen in geringer Höhe und für Einzelfälle vorsehen, unterm Strich würde aber kaum mehr Geld ausbezahlt werden.


Zuständig dafür ist in Niederösterreich nicht Soziallandesrätin Barbara Schwarz (VP), sondern Landesrat Maurice Androsch (SP). Von der VP kam am Mittwoch dementsprechend Ablehnung - Klubobmann Klaus Schneeberger sagte, nach der Kritik von Betroffenen sei man "nicht bereit", die Vorlage wie geplant zu beschließen. Man fordere Androsch zu einer Überarbeitung auf. Der Landesrat wollte erst am Donnerstag dazu Stellung nehmen. Seine Büroleiterin Sabine Dohr sagte dem Standard, man habe bei Ausarbeitung der Vorlage auch größere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung in Betracht gezogen, die Land und Gemeinden je zur Hälfte mindestens drei Millionen Euro gekostet hätten. Das sei in politischen Verhandlungen dann aber abgelehnt worden.


"Vereinbarung verletzt"

Sowohl Sozialministerium als auch Volksanwaltschaft sehen hier laut Ö1-Journal die Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung verletzt. Aus dem Ministerium hieß es, es sei geplant, bei der Verlängerung der 15a-Verträge 2014 dafür zu sorgen, möglichen Umgehungen einzelner Länder vorzubeugen.


DER STANDARD, 3.10.2013