12. November 2014
12. November 2014
Text: BMIN
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" in Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämtern bzw. Bürgerdienst-Bezirksstellen der Stadt Wien oder direkt bei der GIS.
https://www.gis.at/service/befreiung-rundfunk/
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