BMIN - Behinderte Menschen INklusiv
 
 

Inwieweit die behindertengerechten Maßnahmen in den einzelnen Bädern den individuellen Bedürfnissen entsprechen, muss selbst herausgefunden werden, da ja Behinderungen und die diversen Anforderungen verschieden sind. Mit der Betriebsleitung können auch spezielle Lösungen vereinbart werden.


Uns ist generell aufgefallen, dass gewisse Mindeststandards bei manchen Bädern noch nicht gegeben sind. Wie z.B. Mindestgröße der Umkleidekabinen, gepolsterte Liegen gibt es noch nicht in jedem Hallenbad. Bei den Duschrollstühlen, aber auch bei den Sessel-Beckenliften, gibt es unserer Meinung nach noch Verbesserungsbedarf. Auch hätte die Zugänglichkeit für Rollstuhlbenutzer bei manchen Bädern besser gelöst werden können. Unsere Verbesserungsvorschläge werden an die Verantwortlichen der MA 44 weitergeleitet.

Gepolsterte Liegen sollten in jedem Bad Standard sein

Duschrollstuhl: (sollte wegen Platzmangel faltbar sein)

Hublift bzw. Aufzug – statt Treppenlift

Sessel-Beckenlift: (Wasserfest gepolstert – robustes Gestänge, damit der Sessel nicht über dem Wasser schwebt)


Auch die Terrassen sollten für alle zugänglich sein – kleine Stufen abschrägen.